Informationen zum Sachstand und zur Umsetzung der CBAM-Grundverordnung (EU) 2023/956 der Europäischen Union

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Jahreswechsel 2026 ist der von der Europäischen Kommission eingeführte CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) von der Übergangs- in die Implementierungsphase übergegangen. 

Als Importeur von betroffenen Waren – insbesondere Verbindungsmitteln aus Stahl – sind wir verpflichtet, künftig CBAM-Zertifikate in Abhängigkeit der im Drittland entstandenen CO₂-Emissionen zu erwerben. Ziel dieser Regelung ist es, Wettbewerbsverzerrungen gegenüber europäischen Herstellern infolge der verschärften CO₂-Bepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems zu vermeiden. 

Der tatsächliche Erwerb der Zertifikate wird voraussichtlich erst ab Frühjahr 2027 möglich sein. Allerdings müssen die Zertifikate rückwirkend für sämtliche Importe des Jahres 2026 beschafft werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die entstehenden Kosten bereits heute in unsere Kalkulation einzubeziehen und entsprechende finanzielle Rückstellungen zu bilden. 

Zusätzlich haben die kurz vor Jahresende veröffentlichten EU-Benchmarkwerte sowie aktualisierten Standardwerte zu einer deutlichen Erhöhung der anzusetzenden Emissionswerte geführt. Eine Nutzung tatsächlicher Herstellerwerte ist derzeit noch nicht möglich, da hierfür eine externe Validierung erforderlich ist, deren institutioneller Rahmen seitens der EU frühestens im dritten Quartal 2026 geschaffen wird. 

Auf Basis der geltenden Durchführungsbestimmungen haben wir alle betroffenen Artikel identifiziert und den Anpassungsbedarf anhand von Zolltarifnummer, Gewicht und Beschaffungsland nach den vorgegebenen Berechnungsformeln ermittelt.

Umsetzung in unserer Abwicklung:

• Ab dem 01.03.2026 werden CBAM-Kosten in unseren
Auftragsbestätigungen separat ausgewiesen. 

• Laufende Aufträge werden ab dem 01.04.2026 entsprechend berechnet. 

• Die CBAM-Kosten werden transparent und gesondert auf Auftragsbestätigungen und Rechnungen ausgewiesen. 

Damit stellen wir eine nachvollziehbare, sachgerechte und gesetzeskonforme Weitergabe der regulatorischen Mehrkosten sicher.